Erklärung Leerstandsabgabe

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Information zur Leerstandsabgabe

Mit Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz am 01.01.2023 unterliegen Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von 6 Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand), einer Leerstandsabgabe.

Die Leerstandsabgabe ist selbstständig vom Abgabenschuldner (Besitzer) für seinen „Leerstand“ (von min. 6 Monaten) zu erklären und an die Gemeinde Schwendt zu entrichten.

Beispiel:
Eine Einliegerwohnung mit 55 qm
stand vom 01.05.2023 bis einschl. 30.11.2023 leer
Somit ergibt sich eine Leerstandsabgabe von € 560,00 (7Monate x € 80,00)
Die Erklärung (download unter Formulare - Schwendt - GEM2GO WEB - Startseite - Bürgerservice - Formulare (tirol.gv.at) hierfür wäre bis 30.04.2024 im Gemeindeamt abzugeben.

Nähere Informationen finden Sie auch noch im Anhang.

Information Leerstandsabgabe (116 KB) - .PDF

24.04.2024